Welche Gesetze dienen dem Menschen?

Begegnung der Rechtsberater der europäischen Bischofskonferenzen

Luxemburg, 10.-12. Dezember 2017

 

Die gesetzlichen Regelungen rund um das so genannte „Lebensende“ und die Migration stehen im Mittelpunkt der Tagung der Rechtsberater der europäischen Bischofskonferenzen, die vom 10. bis zum 12. Dezember in Luxemburg stattfindet.

 

Am Sonntag, 10. Dezember werden die Arbeiten durch Kardinal Angelo Bagnasco, Erzbischof von Genua und Präsident des CCEE, eröffnet. Seinem Redebeitrag folgen die Begrüßungen durch den Gastgeber, den luxemburgischen Erzbischof und Vorsitzenden von Justitia et Pax Europa, S.E. Mons. Jean-Claude Hollerich, und den Apostolischen Nuntius in Luxemburg, S.E. Mons. Augustine Kasujja. Danach werden den Anwesenden einige die Kirche betreffende Fragen vorgelegt, die gerade vor dem Gerichtshof der Europäischen Union diskutiert werden, den die Teilnehmer am folgenden Tag besichtigen werden. Während des Besuchs haben die Rechtsberater Gelegenheit zur Begegnung mit einigen der dortigen Richter.

 

In den letzten Jahrzehnten haben die Probleme moralischer und rechtlicher Natur im Zusammenhang mit dem so genannten „Lebensende“ erheblich zugenommen, was auf anthropologische, wirtschaftlich-soziale und medizinische Veränderungen zurückzuführen ist. In einer Epoche, in der die „Zeit zum Sterben“ immer mehr zur „Privatsache“ geworden ist, erinnert die katholische Kirche an die Notwendigkeit, den am Ende seines Lebensweges angelangten Menschen zu begleiten. Für die Kirche bedeutet der Tod nicht das Ende des Lebens, sondern die Öffnung zum ewigen Leben. Daher ist das, was man oft als „Lebensende“ bezeichnet, in Wirklichkeit nur eine Zeit der Vorbereitung, in der wir der Begleitung bedürfen, und nicht eine Erfahrung, die wir in Einsamkeit machen sollten. Angesichts der Vielfalt der Möglichkeiten zur  Annäherung an das „Lebensende“  und der damit verbundenen Fragen (Sterbehilfe, Hilfe zur Selbsttötung, Patientenverfügung, Palliativmedizin, lebensverlängernde Maßnahmen) appelliert die Kirche an das Verantwortungsgefühl verschiedener Handlungsträger: in erster Linie natürlich der betroffenen Person selbst, aber auch der Ärzte, der Familie, der Gemeinschaft und schließlich auch des Staates. In Luxemburg tauschen sich die Rechtberater über die derzeit geltenden bzw. diskutierten Gesetze aus und reflektieren über die ethischen Parameter, die dem Gesetzgeber dabei eine Hilfe sein können.         

 

Was die die Reglementierung der Migrationsströme in die Länder des europäischen Raumes anbelangt, so drängt sich dieses Thema angesichts der Dringlichkeit und der Größenordnung, die das Phänomen in den letzten Jahren angenommen hat, geradezu auf. Dringend geboten ist ganz offensichtlich die Einleitung politischer Maßnahmen zur Schaffung eines gesetzgebenden Apparats, der seinerseits in der Lage ist, sowohl die Migranten als auch die aufnehmende Gemeinschaft zu schützen. Auch in diesem Fall sind die Fragen im Zusammenhang mit dem Phänomen Migration vielschichtig (Familiennachzug, Flüchtlingsstatus, Verfahren für Asylanträge und zur Erlangung der Staatsbürgerschaft, Arbeitsrecht, medizinische und Sozialversorgung, die Situation von Minderjährigen etc.) und erfordern eine sorgfältige Prüfung, damit die Aufnahme und Integration von Migranten Eingang in die politische und legislative Agenda finden, und zwar dergestalt, dass unverzichtbare Werte und Regeln wie der Schutz der Menschenwürde nicht vernachlässigt werden.    

 

Die Begegnung findet hinter verschlossenen Türen statt. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Presseerklärung herausgegeben.

 

 

Mitteilungen für die Presse

 

Redebeiträge:

Dr. Mauro Gatti, Universität Luxemburg

Frau Sophia Kuby, ADF International

Prof. Venerando Marano, Leiter der Rechtsabteilung der italienischen Bischofskonferenz

Prof.ssa Chiara Favilla, Universität Florenz

Frau Andreea Popescu, Menschenrechtlerin

 

An der vom CCEE geförderten Begegnung nehmen 20 Rechtsberater teil, die 19 Bischofskonferenzen in Europa repräsentieren.

 

Veranstaltungsort

FRANCISCAINES DE LA MISÉRICORDE

50 Avenue Gaston Diderich, 1420

1011 Lussemburgo

 

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der 1952 eingerichtete Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) interpretiert das Recht der EU und stellt sicher, dass es in allen Mitgliedsstaaten in gleicher Weise angewendet wird; er ist ebenfalls zuständig für die Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der einzelnen Länder und den Institutionen der EU.

Der Gerichtshof besteht aus einem Richter pro Mitgliedsstaat der EU, dazu neun Generalanwälte.

Weitere Informationen unter:

https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice_de

 

Für weitere Informationen:

Roger Nilles, Erzbistum Luxemburg

+352 44743 401 - roger.nillescathol.lu

 

Thierry Bonaventura, CCEE

+41 788516040 – bonaventura@ccee.eu